Beitragsordnung

1. Es werden von allen Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.

2. Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

3. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliedschaftsrechte; sie sind von der Pflicht zur Zahlung von Jahresbeiträgen und Umlagen befreit

4. Der Vorstand kann in Einzelfällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oderstunden.

5. Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

Aktuelle Beiträge:

102,00 € Inaktiv - jährlich (Einzug 15.01.)

51,00 € Inaktiv - halbjährlich (Einzug 15.01. und 15.07.)

108,00 € Jugend - jährlich (Einzug 15.01.)

54,00 € Jugend - halbjährlich (Einzug 15.01. und 15.07.)

132,00 € Senioren:innen - jährlich (Einzug 15.01.)

66,00 € Senioren:innen - halbjährlich (Einzug 15.01. und 15.07.)

36,00 € Fördermitglied - jährlich (Einzug 15.01.)

18,00 € Fördermitglied - halbjährlich (Einzug 15.01. und 15.07.)